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Gastro und 7 % USt

Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland einen ersten Schritt zur Entlastung der Unternehmen vorgenommen. Die Absenkung auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz in der Gastronomie war jedoch noch nicht enthalten. Dieser Punkt war im Koalitionsvertrag vereinbart und wird derzeit noch beraten. Das geht aus einer Antwort (BT-Drucks 21/687) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Dabei geht es um die genaue Umsetzung der Umsatzsteuersenkung. Getränke sollen von der Steuersenkung auf 7 % ausgenommen sein. Aufpassen muss man somit auf das Verhältnis, z.B. bei Milchmixgetränken. Der bürokratische Aufwand würde dennoch sinken, da für Speisen keine Unterscheidung in Außerhausverkäufe und Verzehr vor Ort mehr vorgenommen werden müsste.